I-6 U 44/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-16, I-6 U 44/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-16, I-6 U 44/04
I-6 U 44/04Obergericht16.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 44/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-16
Aktenzeichen: I-6 U 44/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1216.I6U44.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerin den Teil des landgerichtlichen Urteils angreift, mit dem ein Teil ihrer Feststellungsklage als unzulässig abgewiesen worden ist.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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