Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-16, I-12 U 30/04

I-12 U 30/04Obergericht16.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 30/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-16

Aktenzeichen: I-12 U 30/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1216.I12U30.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2004 verkündete

Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt,

an den Kläger 2.678,34 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juli 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75 %, die Beklagte ein-

schließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu 25 %.

Im übrigen werden die durch die Nebenintervention verursachten Kosten der

Streithelferin des Klägers auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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