VII-Verg 48/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-15, VII-Verg 48/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-15, VII-Verg 48/04
VII-Verg 48/04Obergericht15.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 48/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-15
Aktenzeichen: VII-Verg 48/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1215.VII.VERG48.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24.06.2004 (VK 2-73/04) auf-gehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.
Der Beschwerdewert wird auf 1.576.844 EUR festgesetzt.
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