I-2 W 43/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-08, I-2 W 43/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-08, I-2 W 43/04
I-2 W 43/04Obergericht08.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 43/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-08
Aktenzeichen: I-2 W 43/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1208.I2W43.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
b e s c h l o s s e n :
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Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Au-gust 2004 dahin abgeändert, daß die Beklagten an die Klägerin nur 33.020,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 16. Juni 2004 zu erstatten haben.
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Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 9.021,35 EUR.
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