I-18 U 163/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-08, I-18 U 163/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-08, I-18 U 163/04
I-18 U 163/04Obergericht08.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 163/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-08
Aktenzeichen: I-18 U 163/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1208.I18U163.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Mai 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.690,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.500,45 EUR seit dem 22.07.2000, aus 1.447,19 EUR seit dem 22.07.2000, aus 831,71 EUR seit dem 22.07.2000, aus 377,35 EUR seit dem 26.07.2000, aus 2.038,65 EUR seit dem 26.07.2000, aus 1.922,55 EUR seit dem 26.07.2000, aus 611,45 EUR seit dem 17.08.2000, aus 680,58 EUR seit dem 17.08.2000 und aus 280,11 EUR seit dem 21.12.2000 zu zah-len. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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