I-6 U 46/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-02, I-6 U 46/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-02, I-6 U 46/04
I-6 U 46/04Obergericht02.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 46/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-02
Aktenzeichen: I-6 U 46/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1202.I6U46.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Januar 2004 verkündete Ur-teil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage - soweit der Kläger sie nicht zurückgenommen hat - abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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