Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, I-15 U 139/04

I-15 U 139/04Obergericht24.11.2004

Regest

L e i t s a t z Zur Auslegung von Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung in einem befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 139/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-24

Aktenzeichen: I-15 U 139/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1124.I15U139.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Leitsätze

L e i t s a t z

Zur Auslegung von Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung in einem befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. April 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.