I-15 U 139/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, I-15 U 139/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, I-15 U 139/04
I-15 U 139/04Obergericht24.11.2004
Regest
L e i t s a t z Zur Auslegung von Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung in einem befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 139/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-24
Aktenzeichen: I-15 U 139/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1124.I15U139.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Leitsätze
L e i t s a t z
Zur Auslegung von Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung in einem befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. April 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.