VII-Verg 69/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-23, VII-Verg 69/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-23, VII-Verg 69/04
VII-Verg 69/04Obergericht23.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 69/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-23
Aktenzeichen: VII-Verg 69/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1123.VII.VERG69.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen die Kostenentscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes in dem Beschluss vom 26. August 2004 - VK 1-105/04- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfahren notwendig gewordenen Aufwendungen der Antragsgegnerin werden der Beigeladenen auferlegt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: bis 2.200 EUR
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