VII-Verg 50/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-10, VII-Verg 50/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-10, VII-Verg 50/04
VII-Verg 50/04Obergericht10.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-10
Aktenzeichen: VII-Verg 50/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1110.VII.VERG50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1) wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juli 2004 - VK 2-90/03 - aufgehoben:
Die Vergabekammer wird verpflichtet über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen zu 1) vom 3. Juni 2004 zu entscheiden und die ihr von der Antrag-stellerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 425,00 EUR.
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