I-15 U 219/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-10, I-15 U 219/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-10, I-15 U 219/03
I-15 U 219/03Obergericht10.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 219/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-10
Aktenzeichen: I-15 U 219/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1110.I15U219.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. August 2003 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 32 O 22/03 - wird zu-rückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Si-cherheit leistet.
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