21 U 140/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-09, 21 U 140/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-09, 21 U 140/01
21 U 140/01Obergericht09.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 140/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-09
Aktenzeichen: 21 U 140/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1109.21U140.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.06.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve - Az.: 2 O 22/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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