I-18 U 101/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-08, I-18 U 101/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-08, I-18 U 101/02
I-18 U 101/02Obergericht08.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 101/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-08
Aktenzeichen: I-18 U 101/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1108.I18U101.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 25. März 2002 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.522,32 EUR nebst 4 %
Zinsen seit dem 15. September 2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 63 % und die Be-klagte 37 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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