Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-05, I-14 U 35/04

I-14 U 35/04Obergericht05.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 35/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-05

Aktenzeichen: I-14 U 35/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1105.I14U35.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am

  1. Januar 2004 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer
  • Einzelrichtern - des Landgerichts Duisburg wird auf

ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu

vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin

von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.