I-23 U 23/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-23 U 23/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-23 U 23/04
I-23 U 23/04Obergericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 23/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: I-23 U 23/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I23U23.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2003 unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.578,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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