IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 III•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-29, IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 III
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-29, IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 III
IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 IIIObergericht29.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 III — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-29
Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 128/04 - (OWi) 55/04 III
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1029.IV2SS.OWI128.04OW.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Straf- und Bußgeldsachen
Tenor
b e s c h l o s s e n :
- Das Urteil wird
a)
im Schuldspruch dahingehend neugefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens in Tateinheit mit fahrlässiger Schädigung eines anderen schuldig ist,
b)
im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufge-hoben.
-
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
-
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Angewandte Vorschriften: §§ 1 Abs. 2, 49 Abs. 1, 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Satz 2
Nr. 1 Satz 11 StVO, 24 StVG.
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