I-11 W 55/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-22, I-11 W 55/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-22, I-11 W 55/04
I-11 W 55/04Obergericht22.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 W 55/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-22
Aktenzeichen: I-11 W 55/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1022.I11W55.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 26.07.2004 ge-gen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Möncheng-ladbach vom 14.07.2004 – 8 O 38/04 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Beschwerdewert: 3.095,00 €.
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