VII-Verg 51/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 51/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 51/04
VII-Verg 51/04Obergericht20.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 51/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-20
Aktenzeichen: VII-Verg 51/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1020.VII.VERG51.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Verga-bekammer des Bundes vom 14. Juli 2004 - VK 2-96/03 -aufgehoben:
Die Vergabekammer wird verpflichtet, über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen vom 3. Juni 2004 zu entscheiden und die ihr von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 500,00 EUR.
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