I-7 U 55/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-08, I-7 U 55/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-08, I-7 U 55/04
I-7 U 55/04Obergericht08.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 55/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-08
Aktenzeichen: I-7 U 55/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1008.I7U55.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Januar 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung der Berufung im übrigen dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klage bezüglich des Klageantrags zu 1. betreffend die Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 6.925,90 DM = 3.541,16 €
und
bezüglich des Klageantrags zu 2. als unzulässig abgewiesen wird.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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