Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-08, I-7 U 55/04

I-7 U 55/04Obergericht08.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 55/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-08

Aktenzeichen: I-7 U 55/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1008.I7U55.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Januar 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung der Berufung im übrigen dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klage bezüglich des Klageantrags zu 1. betreffend die Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 6.925,90 DM = 3.541,16 €

und

bezüglich des Klageantrags zu 2. als unzulässig abgewiesen wird.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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