VI-Kart 3/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, VI-Kart 3/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, VI-Kart 3/04 (V)
VI-Kart 3/04 (V)Obergericht07.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 3/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: VI-Kart 3/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1007.VI.KART3.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die - auf Aufhebung der Verfügung des Bundeskartellamts vom 23. Dezember 2003 gerichtete - sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfah-rens einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Bundeskartellamt und den Beteiligten zu 1. und zu 4. in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Der Beschwerdewert wird vorläufig auf 250.000 EUR festge-setzt.
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