I-6 U 27/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, I-6 U 27/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, I-6 U 27/04
I-6 U 27/04Obergericht07.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 27/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: I-6 U 27/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1007.I6U27.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Januar 2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird im Hinblick auf die Klageanträge zu 3. bis 5. als unzulässig verworfen und im Übrigen zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) zu 16/19 und die Klä-gerinnen zu 2) und 4) sowie der Kläger zu 3) zu je 1/19.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird im Hinblick auf den mit dem Klageantrag zu 1. verfolgten Anspruch zugelassen.
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