Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, 8 U 33/03

8 U 33/03Obergericht07.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 33/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-07

Aktenzeichen: 8 U 33/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1007.8U33.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.02.2003 ver-kündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mön-chengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinn darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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