VII-Verg 56/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, VII-Verg 56/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, VII-Verg 56/04
VII-Verg 56/04Obergericht06.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 56/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: VII-Verg 56/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.VII.VERG56.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen und die Anschlussbe-schwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekam-mer bei der Bezirksregierung Köln vom 29. Juli 2004 - VK VOB 18/2004 werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentspre-chenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antrag-stellerin tragen die Beigeladene zu 50 % und der Antragsgegner zu 50 %.
Die notwendigen Auslagen der Beigeladenen und des Antragsgegners tragen diese selbst.
III.
Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevoll-mächtigten notwendig.
IV.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 183.205 EUR festgesetzt.
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