Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, VI-Kart 14/04 (V)

VI-Kart 14/04 (V)Obergericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 14/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: VI-Kart 14/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.VI.KART14.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1 - 3 und der Beigeladenen zu 4 - 6 wird der Beschluss des Bundes-kartellamtes vom 23. April 2004 (B 6 - 56/03) aufgehoben.

II. Das Bundeskartellamt hat die Kosten des Beschwerdeverfah-rens zu tragen. Es hat zudem den Beteiligten zu 1 - 3 und den Beigeladenen zu 4 - 6 die ihnen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu er-statten.

III. Der Beschwerdewert wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

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