Verg 56/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, Verg 56/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, Verg 56/04
Verg 56/04Obergericht06.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 56/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: Verg 56/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.VERG56.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 29. Juli 2004 – VK VOB 18/2004 werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen die Beigeladene zu 50 % und der Antragsgegner zu 50 %.
Die notwendigen Auslagen der Beigeladenen und des Antragsgegners tragen diese selbst.
III.
Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig.
IV.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf … € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.