I-18 U 67/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, I-18 U 67/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, I-18 U 67/04
I-18 U 67/04Obergericht06.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 67/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: I-18 U 67/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.I18U67.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 5. Februar 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.075,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes seit dem 9. April 2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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