I-3 Wx 125/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-29, I-3 Wx 125/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-29, I-3 Wx 125/04
I-3 Wx 125/04Obergericht29.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 125/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-29
Aktenzeichen: I-3 Wx 125/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0929.I3WX125.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts werden aufgehoben.
Das Amtsgericht - Grundbuchamt - wird angewiesen, von seinen Bedenken ge-gen den Eintragungsantrag der Beteiligten zu 1. und 2. Abstand zu nehmen.
Beschwerdewert: 3.000,00 EUR.
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