Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-29, I-3 Wx 125/04

I-3 Wx 125/04Obergericht29.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 125/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-29

Aktenzeichen: I-3 Wx 125/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0929.I3WX125.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts werden aufgehoben.

Das Amtsgericht - Grundbuchamt - wird angewiesen, von seinen Bedenken ge-gen den Eintragungsantrag der Beteiligten zu 1. und 2. Abstand zu nehmen.

Beschwerdewert: 3.000,00 EUR.

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