I-3 Wx 233/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-24, I-3 Wx 233/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-24, I-3 Wx 233/04
I-3 Wx 233/04Obergericht24.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 233/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-24
Aktenzeichen: I-3 Wx 233/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0924.I3WX233.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Das Gesuch der Beteiligten zu 2 um Prozesskostenhilfe für den dritten Rechtszug wird abgelehnt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 5.000 EUR.
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