Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-09, I-2 U 36/01

I-2 U 36/01Obergericht09.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-09

Aktenzeichen: I-2 U 36/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0909.I2U36.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Januar 2001 verkündete Ur-teil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jeder der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 24.500,-- € abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei ihrerseits vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Insgesamt braucht die Klägerin zur Abwendung der Vollstreckung und brauchen die Beklagten zusammen zur Ermöglichung der Vollstreckung keine höhere Sicherheit als 29.600,-- € zu leisten.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 255.650,-- €

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