Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-09, I-2 U 160/07

I-2 U 160/07Obergericht09.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 160/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-09

Aktenzeichen: I-2 U 160/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0909.I2U160.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am

  1. November 1997 verkündete Urteil des

Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden auch die Kosten des

Berufungsrechtszuges auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-

heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe

von € 50.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor

der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

€ 500.000,00 festgesetzt.

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