VII-Verg 38/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-08, VII-Verg 38/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-08, VII-Verg 38/04
VII-Verg 38/04Obergericht08.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-08
Aktenzeichen: VII-Verg 38/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0908.VII.VERG38.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 11. Juni 2004 (VK VOL 9/2004) wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dort entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigen war für die Antragstellerin erforderlich.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt werden, sobald die Antragstellerin hierzu binnen zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses ergänzende Angaben gemacht hat.
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