I-2 W 38/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-08, I-2 W 38/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-08, I-2 W 38/04
I-2 W 38/04Obergericht08.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 38/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-08
Aktenzeichen: I-2 W 38/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0908.I2W38.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen das Urteil
der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Juni
2004 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren entspricht der Summe
der erstinstanzlich entstandenen Kosten des Verfahrens auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung.
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