Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-06, 5 U 249/00

5 U 249/00Obergericht06.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 249/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-06

Aktenzeichen: 5 U 249/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0906.5U249.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Oktober 2000 verkün-dete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Mön-chengladbach geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.