VII-Verg 53/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-25, VII-Verg 53/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-25, VII-Verg 53/04
VII-Verg 53/04Obergericht25.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 53/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-25
Aktenzeichen: VII-Verg 53/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0825.VII.VERG53.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ih-rer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Ver-gabekammer des Bundes vom 20. Juli 2004 (VK 3 – 80/04) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurück-gewiesen.
Damit ist der Senatsbeschluss vom 17. August 2004 gegenstandslos.
II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhält.
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