I-2 W 5/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-11, I-2 W 5/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-11, I-2 W 5/03
I-2 W 5/03Obergericht11.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 5/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-11
Aktenzeichen: I-2 W 5/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0811.I2W5.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Beschwerde des Beklagten zu 2. wird der Streitwertbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Dezember 2002 teilweise abgeändert. Es wird angeordnet, dass die Verpflichtung des Be-klagten zu 2. zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem Teilstreit-wert von 600.000,-- Euro bemisst.
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Die weitergehende Streitwertbeschwerde der Beklagten wird, soweit ihr das Landgericht nicht abgeholfen hat, zurückgewiesen.
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Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 25 Abs. 4 GKG).
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