Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-11, I-2 W 5/03

I-2 W 5/03Obergericht11.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 5/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-11

Aktenzeichen: I-2 W 5/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0811.I2W5.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde des Beklagten zu 2. wird der Streitwertbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Dezember 2002 teilweise abgeändert. Es wird angeordnet, dass die Verpflichtung des Be-klagten zu 2. zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem Teilstreit-wert von 600.000,-- Euro bemisst.

  2. Die weitergehende Streitwertbeschwerde der Beklagten wird, soweit ihr das Landgericht nicht abgeholfen hat, zurückgewiesen.

  3. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 25 Abs. 4 GKG).

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