Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-08-05, I-6 U 195/03

I-6 U 195/03Obergericht05.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 195/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-05

Aktenzeichen: I-6 U 195/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0805.I6U195.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. August 2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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