I-18 U 253/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-26, I-18 U 253/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-26, I-18 U 253/03
I-18 U 253/03Obergericht26.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 253/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-26
Aktenzeichen: I-18 U 253/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0726.I18U253.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 24. Mai 2004 durch den Vorsitzenden
Richter am Oberlandesgericht M., den Richter am Oberlandesgericht B. und die Richterin am Oberlandesgericht S.
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufungen der Klägerin und ihrer Streithelferin wird das am 17. Oktober 2003 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird hinsichtlich des geltend gemachten Warenschadens dem Grunde nach im Rahmen der sich aus Art. 23 Abs. 3, 25 Abs. 2 CMR ergebenden Höchstbeträge für gerechtfertigt erklärt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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