Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-22, I-8 U 31/03

I-8 U 31/03Obergericht22.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 31/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-22

Aktenzeichen: I-8 U 31/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0722.I8U31.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Februar 2003 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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