I-3 Wx 66/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-22, I-3 Wx 66/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-22, I-3 Wx 66/04
I-3 Wx 66/04Obergericht22.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 66/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-22
Aktenzeichen: I-3 Wx 66/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0722.I3WX66.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidungen des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Juni 2002 und 28. Mai 2003 werden aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 3) und 4) vom 18. September 2001 (Entfernung des Heizkörpers pp.) wird zurückgewiesen.
Auf den Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) vom 15. August 2002 wird der Be-schluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 23. Juli 2002 zu TOP 10 für ungültig erklärt.
Die Beteiligten zu 3) und 4) tragen sämtliche Gerichtskosten der drei Instanzen.
Wert: 3.000,00 EUR (i. W. dreitausend Euro).
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