Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 191/02

I-21 U 191/02Obergericht20.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 191/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-20

Aktenzeichen: I-21 U 191/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0720.I21U191.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.10.2002 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 19 O 145/02 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 19.200,41 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen die Kläger zu 2/5 und die Beklagte 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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