I-21 U 191/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 191/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 191/02
I-21 U 191/02Obergericht20.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 191/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-20
Aktenzeichen: I-21 U 191/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0720.I21U191.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.10.2002 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 19 O 145/02 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 19.200,41 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen die Kläger zu 2/5 und die Beklagte 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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