I-21 U 178/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 178/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 178/03
I-21 U 178/03Obergericht20.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 178/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-20
Aktenzeichen: I-21 U 178/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0720.I21U178.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 27.04.2004 bleibt aufrechter-halten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 240.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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