Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-19, I-24 U 225/03

I-24 U 225/03Obergericht19.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 225/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-19

Aktenzeichen: I-24 U 225/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0719.I24U225.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. September 2003 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wup-pertal geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des bei-zutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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