I-23 U 38/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-23 U 38/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-23 U 38/04
I-23 U 38/04Obergericht16.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 38/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-16
Aktenzeichen: I-23 U 38/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0716.I23U38.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das 29. Dezember 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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