I-23 U 14/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-23 U 14/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-23 U 14/04
I-23 U 14/04Obergericht16.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 14/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-16
Aktenzeichen: I-23 U 14/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0716.I23U14.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und seiner Streithelferin wird das am 28. No-vember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Kläge-rin und des Beklagten werden gegeneinander aufgehoben. Die erstinstanzlich durch die Nebenintervention verursachten Kosten fallen der Klägerin und der Streithelferin der Beklagten je zur Hälfte zur Last.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die in 2. Instanz durch die Nebenin-tervention verursachten Kosten fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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