I-17 U 198/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-17 U 198/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-16, I-17 U 198/03
I-17 U 198/03Obergericht16.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 198/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-16
Aktenzeichen: I-17 U 198/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0716.I17U198.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 11. September 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000 EUR abwenden, falls nicht die Beklagte vor Beginn der Zwangsvoll-
streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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