Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-14, VII-Verg 33/04

VII-Verg 33/04Obergericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: VII-Verg 33/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0714.VII.VERG33.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen zu tragen, die der Antragstelle-rin in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf 13.500 EUR festgesetzt.

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