VII-Verg 33/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-14, VII-Verg 33/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-14, VII-Verg 33/04
VII-Verg 33/04Obergericht14.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-14
Aktenzeichen: VII-Verg 33/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0714.VII.VERG33.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen zu tragen, die der Antragstelle-rin in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren notwendig.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 13.500 EUR festgesetzt.
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