I-18 U 225/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-07, I-18 U 225/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-07, I-18 U 225/03
I-18 U 225/03Obergericht07.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 225/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-07
Aktenzeichen: I-18 U 225/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0707.I18U225.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. September
2003 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen
des Landgerichts Düsseldorf (37 O 187/02) wird zurück-
gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Vertrages abwen-den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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