Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-07, I-18 U 225/03

I-18 U 225/03Obergericht07.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 225/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-07

Aktenzeichen: I-18 U 225/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0707.I18U225.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. September

2003 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen

des Landgerichts Düsseldorf (37 O 187/02) wird zurück-

gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Vertrages abwen-den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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