Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-06, I-24 U 253/03

I-24 U 253/03Obergericht06.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 253/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-06

Aktenzeichen: I-24 U 253/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0706.I24U253.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2003 verkündete Zwischenurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duis-burg abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung von 120% des jeweils beige-triebenen Betrags abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vorher Si-cherheit in gleicher Höhe.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.