I-2 U 30/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-01, I-2 U 30/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-01, I-2 U 30/03
I-2 U 30/03Obergericht01.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 30/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: I-2 U 30/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0701.I2U30.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Januar 2003 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 13.500 € abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 85.000 €.
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