VI-U (Kart) 40/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VI-U (Kart) 40/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VI-U (Kart) 40/02
VI-U (Kart) 40/02Obergericht30.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 40/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-30
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 40/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0630.VI.U.KART40.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Juli 2002 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tra-gen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.525.000 EUR festgesetzt.
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