VI-Kart 4/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VI-Kart 4/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VI-Kart 4/04 (V)
VI-Kart 4/04 (V)Obergericht30.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 4/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-30
Aktenzeichen: VI-Kart 4/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0630.VI.KART4.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, den Beschluss des Bundes-kartellamts vom 8. Januar 2004 aufzuheben und das Bun-deskartellamt zu verpflichten, ihr Beiladungsgesuch vom 19. Dezember 2003 neu zu bescheiden, wird zurückgewie-sen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfah-rens einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Bundeskartellamt und den Beteiligten zu 1. und zu 4. in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
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